Der Hamburger Fall Oliver Neß, der Justiz und Öffentlichkeit seit gut vier Jahren beschäftigt, hat eine unglaubliche Wende erfahren: Die Polizeibeamten, die den Hamburger Fernsehjournalisten schwer mißhandelt hatten und deswegen in erster Instanz zu extrem geringen Geldstrafen verurteilt worden sind, werden in der Revisionsinstanz vom Bundesgerichtshof (BGH) praktisch reingewaschen – obwohl dieser Fall per Video so gut dokumentiert ist wie wohl noch kein Polizeiübergriff. Die beiden Haupttäter wurden kürzlich mit einer “Durchentscheidung” des BGH freigesprochen.Zur Erinnerung: Am 30. Mai 1994 wurde Oliver Neß, bekannt für seine kritischen Fernsehdokumentationen über die Hamburger Polizei, von Polizeibeamten mißhandelt und dabei so schwer verletzt, daß er gesundheitliche Langzeitschäden davongetragen hat. Erst wurde er von hinten angefallen, mit einem lebensgefährlichen Würgegriff zu Boden gerungen, wo dann ein Polizist auf seinen Oberkörper kniete und mit dem Schlagstock wie von Sinnen auf sein Brustbein hämmerte, während sich ein anderer Beamter an seinen Beinen zu schaffen machte, einen Schuh absteifte und seinen Fuß mit beiden Händen ruckartig erst in die eine, dann in die andere Richtung riß. Resultat: Ein zerfetzter Bandapparat und eine gesprengte Gelenkkapsel. Neß mußte sich einer schwierigen Operation mit Sehnentransplantation sowie monatelangen Rehabilitationsmaßnahmen unterziehen. Fast ein Jahr lang war er wegen Arbeitsunfähigkeit krankgeschrieben. Bis zur Eröffnung des Hauptverfahrens gegen zwei der Täter ereigneten sich viele Merkwürdigkeiten. Videobänder der Polizei verschwanden, Funkmitschnitte wurden “versehentlich” gelöscht, Einsatzberichte verfälscht. Das Opfer wurde in sogenannten Zusatzberichten zum “Rädels- führer” und “Aggressor” stilisiert, um die Gewaltanwendung nachträglich zu rechtfertigen. Polizeizeugen haben sich vor ihren Zeugenaussagen abgesprochen und leiden an hochgradiger Amnesie, schweigen und mauern.
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